The Elders of Erfurt

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Einst ersannen die Weisen von Erfurt

Mal eben die Wieder-Geburt

Der längst schon vergessenen Juden

Und aus allen Bretterbuden

Meldete man noch ne Jungfrau’n-Geburt

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The Elders of Erfurt

 

once the Elders of Erfurt

thought out headline-grabbing news

to rebirth long-forgotten Jews

so in any nook and cranny

they found claims to assert

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Published in: on Juni 11, 2012 at 7:52 am  Comments (2)  
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השלש עשרה מידות

א. מקל וחמר
ב. מגזרה שוה
ג. מבנין אב מכתוב אחד ומבנין אב משני כתובים
ד. מכלל ופרט
ה. מפרט וכלל
ו. כלל ופרט וכלל אי אתה דן אלא כעין הפרט
ז. מכלל שהוא צריך לפרט ומפרט שהוא צריך לכלל
ח. כל דבר שהיה בכלל ויצא מן הכלל ללמד לא ללמד על עצמו יצא אלא ללמד על הכלל כלו יצא
ט. כל דבר שהיה בכלל ויצא לטעון טוען אחד שהוא כענינו יצא להקל ולא להחמיר
י. כל דבר שהיה בכלל ויצא לטעון טעון אחד שלא כעינינו יצא להקל ולהחמיר
יא. כל דבר שהיה בכלל ויצא לדון בדבר החדש אי יכול להחזירו לכללו עד שיחזירנו הכתוב לכללו בפרוש
יב. דבר הלמד מעינינו ודבר הלמד מסופו
יג. כן שני כתובים המכחישים זה את זה עד ש’בוא הכתוב השלישי ויכריע ביניהם

(ברייתא דר ישמאל ספרא פתיחה)

Published in: on Dezember 31, 2006 at 4:48 pm  Kommentar verfassen  

Rambam – über den Umgang mit anderen Menschen

Unser erster Text [in eigener Übersetzung aus dem Hebräischen, deshalb © ] aus Rambams Mischne Thora präsentiert das 6. Kapitel aus der Unterabteilung Hilchot Deot die eine Einführung für gutes Benehmen im Sinne der jüdischen Lehre darstellen. Zur Verdeutlichung der genaue verwandten Begriffe wurden an ggf. unklaren Stellen das entsprechende Wort aus dem hebräischen Originaltext, wie auch die entsprechenden zitierten Bibelstellen beigefügt. 

l. Es liegt in der Natur des Menschen kontinuierlich von Gefährten (re‘a) und Kameraden (chawer) beeinflusst zu werden und sich nach der Verhaltensweisen der Leute seines Landes zu benehmen. Deshalb muss er sich mit Rechtschaffenen (zadikim) zusammentun und andauernd bei Weisen (chachamim) leben, damit er von ihren Taten lernt. Im Gegenzug sollte er sich fernhalten von den Selbstsüchtigen die in die Irre gehen, damit er nicht verleitet wird zu ihrem Tun. Das ist es was (König) Salomon ausdrückt: “Geh mit den Weisen und du wirst weise werden, doch wer sich mit Narren verbindet wird leiden.“ (Sprüche 1.20) und: “Glücklich ist der Mensch, der nicht dem Ratschlag des Bösen folgt“ (Psalm 1.1)


Lebt man in einen Land (medina) ist, in welchem die Verhaltensnormen übel sind und die Bevölkerung keinen geraden Weg geht, sollte man an einen Ort (makom) gehen, an dem die Leute Rechtschaffene sind und den guten Wegen folgen. Sollten nun aber alle Länder (medinot) mit denen man vertraut ist und von denen man Berichte hört, dass sie (auch dort) auf unguten Wegen wandeln — wie in unserer Zeit — oder wenn man nicht in ein Land (medina) gehen kann, in dem die Verhaltensmuster gute sind, sei aus militärischen oder aus gesundheitlichen Gründen, so lebt er besser allein in Abgeschiedenheit, wie es heißt (Echa 3,28): “Er soll alleine wohnen und still sein.“ Und wenn (dort) Frevler und Übeltäter sind, und wenn einem dieser Umstand nicht ermöglicht in dem Land (medina) zu wohnen, außer dass man sich unter sie mischt und sich nach ihrer unheilvollen Weise verhält, so ist es besser sich eine Höhle oder Felsspalte zu suchen oder in einer Einöde zu hausen, als selbst auf dem Weg des Frevels zu gehen. “Wer will mir in der Wüste ein Hotel für Gäste geben? (Jeremia 9,11)    


2. Es ist eine bejahende Mitzwa (Gebot) sich den Weisen und ihren Schülern beizugesellen (‚anzuhaften’), um von ihren Taten zu lernen, wie es heißt (5. Moses 10, 20): “an IHM wirst du anhängen (‚anhaften’).“ Aber wie ist es einem Menschen möglich, sich der Schechina (Gegenwart Gottes) anzuhängen? Die Weisen (chachamim) erläuterten in der Erklärung (perusch) dieses Gebotes: Hafte dich an die Weisen und ihre Schüler.“ Deshalb sollte man versucht sein, die Tochter eines Gelehrten (talmid-chacham, wörtlich “Schüler eines Weisen“) zu heiraten, mit den Gelehrten zu essen und zu trinken, für sie Handel zu treiben und sich mit ihnen auf alle Arten von Verbindungen einzulassen, wie es heißt (5. Moses 11,22) “um ihm anzuhangen.“ Und so geboten uns unsere Weisen: Sitze im Staub ihrer Füße und trinke durstig ihre Worte.“

3. Es ist eine Mitzwa für alle, jeden Einzelnen in Israel zu lieben, denn es heißt liebe deinen Gefährten wie dich selbst (3. Moses l9.18). Deshalb sollte man Lob aussprechen und sollte sich um ihren Wohlstand (mammon) gleichermaßen sorgen, wie man sich um seinen eigenen und das eigene Ansehen sorgt. Wer immer Anerkennung gewinnt durch die Erniedrigung seines Kameraden (chawer) hat keinen Anteil an der künftigen Welt (ha‘olam ha‘ba).


4. Wer einen Konvertiten (ger) liebt, der gekommen ist, unter die Schechina (Gegenwart Gottes) einzutreten, erfüllt zwei Mitzwot (Gebote): Zum einem, weil auch er (der Konvertit) ein Gefährte ist, und zum anderen, da er ein Konvertit ist und die Thora ausdrücklich betont: liebe die Konvertiten (gerim).“ (5. Moses 10.19)  Das Gebot Konvertiten zu lieben, gleicht dem Gebot Gott selbst lieben, denn es heißt auch: liebe den Ewigen deinen Gott(5. Moses 11,1). Der Heilige-gelobt-sei-er (ha‘kadosch-baruch-hu) selbst, liebt die Konvertiten, da es wörtlich so gesagt wird und er liebt den Konvertiten(5. Moses 10,18)  

 5. Wer immer in seinem Herzen einen aus Israel hasst, übertritt ein verneinendes Gebot, wie es heißt: Hasse nicht deinen Bruder in deinem Herzen.“ (3. Moses 19,17) Man wird zwar nicht bestraft wenn man dieses Verbot verletzt, weil keine Tat inbegriffen ist, jedoch warnt die Thora uns vor dem Hass in unseren Herzen. Wer aber nun seinen Kameraden schlägt oder ihn beleidigt, was ihm natürlich nicht erlaubt ist, verletzt dadurch nicht (zusätzlich) das Verbot “du sollst nicht hassen“.
6. Wenn jemand einem anderen schadet, soll letzterer nicht still halten und ihn verachten, wie es Verächtliche tun: “Und Awschalom redete nicht mit Amnon, weder zum Guten noch zum Schlechten, denn Awschalom hasste Amnon.“ (2. Samuel 13.22) Er ist viel mehr geboten, die Angelegenheit bekannt zu machen und ihn zu befragen: “Warum hast du mir dieses und jenes angetan? Warum hast du mir in der gewissen Angelegenheit zuwidergehandelt?“ So sagt es die Thora: (3. Moses 19.17): “Halte deinem Kollegen (amit) die Vorwürfe vorUnd wenn dieser ihn fragt ihm zu vergeben, so muss er ihm vergeben. Und der Vergebende sei nicht erbarmungslos, wie es heißt: “Und es betete Abraham zu Gott.“ (1. Moses 20,17)  


7. Beobachtet man seinen Kameraden (chawer) bei einem Vergehen oder merkt dass er keinen guten Weg einschlägt, so gibt es das Gebot, zu versuchen, sein Verhalten zu verbessern und ihn zu informieren, dass er an sich durch seine verächtlichen Taten auch an sich selbst sündigt, da es eben heißt: Halte deinem Kollegen die Vorwürfe vor“. Macht man seinem Kameraden Vorwürfe in Angelegenheiten die beide betreffen oder in solchen die ihn und Gott angehen, so muss man ihm entgegenhalten, was zwischen sie und uns getreten ist. Man redet mit ihm in aller Ruhe und in freundlichem Ton und klärt ihn darüber auf, dass man es nur zu seinem Guten sagt, um es ihm möglich zu machen, in die kommende Welt zu kommen. Akzeptiert er die Mahnung akzeptiert, ist es besser, wenn aber nicht, soll man ihn ein zweites Mal zurechtweisen und ein drittes Mal. Es ist immer so, dass man ein Mensch zurechtweisen muss, bis der Übeltäter ihn schlägt oder ihm sagt: “ich höre nicht zu“. Und jeder, der es in seiner Hand hat und dem es möglich war zu widersprechen, aber nicht widersprochen hat, ist verantwortlich für das Vergehen, denn es war ihm möglich zuvor zu widersprechen.  


8. Wer seinen Kameraden ermahnt, soll ihn dabei nicht schroff oder herablassend ansprechen bis dieser verlegen wird, da es heißt: lade nicht Sünde auf dich wegen ihm.“ (3. Moses 19.17)  Die Weisen drückten es so aus: “Vermagst du ihn so zu ermahnen bis sich die Farbe seines Gesichts verändert?“ Die Lehre besagt: „Lade nicht Sünde auf dich wegen ihm.“ Daraus ergibt sich, dass es verboten ist, jemanden in Verlegenheit zu bringen. Entsprechend verhält es sich dann auch in der Menge, d.h. in der Öffentlichkeit. Selbst dann wenn einer der seinen Kameraden in Verlegenheit bringt, dafür auch nicht bestraft werden sollte, ist es doch ein beträchtliches Vergehen. In den Worten unserer Weisen: “Wer das Angesicht seines Kameraden erbleichen lässt, hat keinen Anteil an der kommenden Welt.“ Aus diesem Grunde muss man beachten, seinen Kameraden nicht in der Öffentlichkeit in Verlegenheit zu bringen, gleich ob dieser nun ein kleines oder großes Ansehen genießt. Man ruft ihn auch nicht bei einem Namen, dessen er sich schämt und erzählt keine Sache vor ihm, deren er sich schämt. In welchen Situationen ist das zu berücksichtigen? In allen, die zwischen einem Menschen und seinen Kameraden eintreten können. Betrifft es jedoch Angelegenheiten des Himmels (schamajim), so kann der Frevler in der Öffentlichkeit beschämt werden, insofern er (nach vorhergehenden Ermahnungen) nicht aus seiner Heimlichkeit (seter = Versteck) umkehrt und seine Delikte dürfen publik gemacht werden. Er darf sodann Schmähung, Spott und Entehrung ausgesetzt werden bis er bereut, wie es auch die Verfahrensweise aller Propheten in Israel war.  


9. Wird man von seinem Kameraden geschädigt, will ihn aber nicht ermahnen und zu der Sache nichts sagen, weil der Übeltäter ein außerordentlicher Dummkopf (hedjot = Idiot, Ungebildeter) ist oder eine Psychose (Gemütskrankheit) auf ihm liegt und man ihm (deshalb) in seinem Herzen vergibt, ihn nicht hasst und ihn nicht verachtet – dann ist dies tatsächlich nach dem Glauben (daat) der Frömmigkeit (chassidut). Die Thora ist nicht besonders hart (pedantisch), außer mit denen die hassen.   


1O. Man soll sich vorsehen um Witwen und Waisen, weil ihr Gemüt (nefesch) sehr unausgeglichen und ihr Geist (ru‘ach) schwermütig sind, selbst dann wenn sie Besitz (mammon) haben. Auch einer Königswitwe und den Waisen müssen wir uns in dieser Art annehmen, da es allgemein: Misshandle nicht Witwen und Waisen.“ (2. Moses 22.21) Wie verhalten wir uns ihnen gegenüber? Man spricht mit ihnen nur freundlich und man verhält sich ihnen gegenüber nur ehrvoll. Man belastet sie nicht mit schwerer körperlicher Arbeit und ihr Inneres nicht mit schwierigen Problemen. Man zeige ihren Geldangelegenheiten mehr Aufmerksamkeit als den eigenen. Jeder, der sie belästigt oder erzürnt, sie verletzt, sie unterdrückt oder ihnen finanziellen Schaden verursacht, übertritt das Gebot. Dies gilt natürlich auch dann, wenn man sie schlägt oder verflucht. Und auch wo nicht alles davon unter direkte Strafen gestellt sein sollte, befällt jene, die sich so missverhalten, was in der Thora geschrieben steht: Ich werde meinen Zorn ausbreiten und ich werde euch mit dem Schwert töten.“ (2. Moses 22.23)
Ihnen, den Witwen und Waisen ist ein Bund (brit) zugesagt und Gott, der sprach und die Welt erschuf, versichert, dass solange wie sie ausschreien, weil man sie bedrückt, ihnen geantwortet wird, wie es heißt: Denn wenn sie eine Klage nach mir ausschreien, werde ich hörend ihren Schrei erhören.“ (2. Moses 22.22):  Wann gilt es all dies zu berücksichtigen? Dann, wenn sie jemand zu seinem eigenem Vorteil unterdrückt. Einem Gelehrten ist es jedoch gestattet Druck auf sie auszuüben, um sie die Thora zu lehren oder für ein Handwerk (urnanut, auch: Kunst) anzuhalten oder um sie auf einen geraden Weg zu führen – dies ist selbstverständlich sehr wohl erlaubt. Jedenfalls soll er sie dabei nicht wie andere behandeln, sondern eine Unterschied machen und sie mit Rücksicht, großer Barmherzigkeit und Respekt behandeln, da es heißt (Sprüche 22.22): denn der Ewige kämpft ihren Streit.“ (Sprüche 22.22): Dies gilt zum einem für die verwaist sind von ihrem Vater und zum anderen für die, die verwaist sind von ihrer Mutter. Und bis wann sind Waisen in dieser Weise zu behandeln? So lange bis sie keine erwachsene Person zur Unterstützung, Anleitung und Versorgung brauchen, für sich selbst sorgen und für alle ihre Bedürfnisse in einer Art, wie alle anderen Erwachsenen, sorgen und handeln können.

Published in: on Oktober 19, 2006 at 10:20 am  Kommentar verfassen  

Lehren des Judentums

Unter dieser Rubrik sollen künftig in unregelmäßigen Abständen Texte und Persönlichkeiten zur oder aus der jüdischen Religionslehre vorgestellt werden, die der Allgemeinheit weniger geläufig oder völlig unbekannt oder aber in Vergessenheit geraten sind, aber unser Interesse finden und zur Diskussion anregen. 

Nicht grundlos stellen wir dabei Rambam, im nichtjüdischen Europa als Maimonides bekannt, an die erste Stelle, der als bedeutendster Kommentator der jüdischen Religionstexte des Mittelalters gilt und dessen Rationalismus nicht nur weite Teile des heutigen Judentums prägt, sondern dessen Schriften auch weit über das Judentum hinaus wirkten.  

Der Name Rambam ist ein Akronym, welches den Namen Rabbi Mosche Ben Maimon verkürzt, was in der jüdischen Tradition eine geläufige Praxis ist. Der nicht minder bekannte Talmudexeget Raschi etwa verkürzt so etwa Rabbi Schlomo Ben Jizchak. Rambam oder Maimon lebte von 1135 bis 1204 und wurde im spanischen Cordoba geboren. Als er 13 Jahre alt war, wurde seine Heimatstadt von den muslimischen Almohaden erobert, worauf hin seine Familie unter den nun einsetzenden Repressalien gegen Juden die Stadt verließ. Nach Jahren des Umherwanderns und weiterer Unterdrückung durch die Almohaden ließ sich Rambams Familie schließlich um 1160 im marokkanischen Fez nieder. Da auch dort die Almohaden Fuß fassten und Juden zwangen, zum Islam überzutreten, emigrierten sie 1165 nach Akko, später nach Jerusalem und Alexandria. Im Jahr 1185 finden wir Rambam als einer der Ärzte des Wesirs des Sultan Saladin, womit sich sein Ruhm als Arzt begründete. U.a. suchte auch Richard Löwenherz seinen Ratschlag. Neben seiner ausfüllenden Tätigkeit als Arzt und medizinischer Berater und Lehrer widmete sich Rambam noch dem Studium klassischer griechischer Schriften, die von jüdischen Übersetzern aus dem Griechischen ins Arabische übertragen wurden und wurde zum Autor zahlreicher medizinischer, philosophischer, linguistischer, religiöser und exegetischer Abhandlungen, Studien und Schriften. Seinen Schwerpunkte legte er dabei nichts desto trotz aber auf die weit verzweigte jüdische Religionslehre, die er systematisch erfasste und ordnete. Sein bedeutsamstes Werk diesbezüglich ist die „Mischna Thora“ („Wiederholung der Weisung“), die um das Jahr 1180 abschloss. Dabei handelt es sich um einen ersten systematisch aufgebauten jüdischen Gesetzeskodex, der in seiner Sachordnung ungefähr auf dem Aufbau des Talmuds beruht. Es ist zugleich auch das einzige seiner Werke, das er in hebräischer Sprache verfasste, während er alle anderen Bücher in arabischer Sprache verfasste. So auch sein, zwischen 1176 und 1190 verfasstes,  allgemein als Hauptwerk betrachtetes „dalalat al-ha’irin“ (was sich je nachdem als Führer oder Lotse Herumirrender oder Unschlüssiger übersetzen lässt. Der hebräische Titel מורה נבוכים more newuchim“ des Werks heißt deutsch etwa „Lehrer der Verlegenen“. Der Titel geläufiger deutscher Übersetzungen des Buches lautet meist aber „Führer der Unschlüssigen“.  Das überwiegend religionsphilosophische Werk fand bereits im 13. Jahrhundert auch in außerjüdischen Kreisen Verbreitung in ganz Europa und wurde, trotz anfänglicher Verbotsversuche, zu einer der zentralen Schriften in der religiösen und philosophischen Debatte der damaligen Welt. Allen voran Thomas von Aquin (1225-1274), Hauptvertreter der mittelalterlichen kirchlichen Scholastik, von der katholischen Kirche als Heiliger verehrt, setzte sich in seiner eigenen Gottes- und Schöpfungslehre umfangreich mit Rambams „Führer“ auseinander und wurde dabei wie u.a. auch der deutsche Mystiker Meister Eckart maßgeblich beeinflusst. In späterer Zeit wirkte der Einfluss auch auf Philosophen wie Baruch Spinoza und in der Neuzeit gab das vom Rationalismus geprägte Werk Rambams schließlich auch etwa Moses Mendelsohn Anstoß, ein modernes Judentum im Geist der Aufklärung (hebräisch: haskala) begründen. 

Daneben verfasste Rambam noch zehn medizinische Abhandlungen in arabischer Sprache, darunter über Asthma, über Hämorrhoiden, über den Geschlechtsverkehr,  über Gifte und ihre Gegenmittel und einen Schrift namens schar asma’ al-uckar eine umfangreichen Index aus Synonymen, in der die Namen von über zweitausend Heilmitteln und Wirkstoffen nach ihren hebräischen, arabischen, griechischen, persischen, spanischen und berberischen Bezeichnungen angeordnet sind, oder aber auch einen Kommentar zu den Aphorismen des Hippokrates und eine Sammlung von Auszügen aus den griechischen Schriften Galens. 

Rambam starb am 13. Dezember 1204 in Fustat, im historischen Altstadtkern der heutigen Metropole und ägyptischen Hauptstadt Kairo. Seine letzte Ruhestätte befindet sich – auf eigenen Wunsch – jedoch in Tiberias im galiläischen Israel, wo sein Grab heute in würdigem Rahmen präsentiert wird, während seine Geburtsstadt Cordoba ihm eine Statue widmete.

Published in: on Oktober 19, 2006 at 10:06 am  Kommentar verfassen  

Das rätselhafte Gräberfeld an der Grottenau

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Archäologische Grabungen am Augsburger Ernst-Reuter-Platz, wo ab Herbst dieses Jahres der Spatenstich für die neue Augsburger Stadtbücherei geplant ist, legten kürzlich ein altes Gräberfeld frei. Die nach Osten ausgerichteten Gebeine ohne jegliche Grabbeigaben werfen Fragen auf, um welche Gräber es sich handelt und wann sie angelegt wurden. 

Spekuliert wird, ob die sechs bislang gefundenen Gräber (zunächst waren drei entdeckt worden), die anstelle eines hier vermuteten antiken römischen Kastells unter der Aufsicht des Grabungsleiters Stephan Kaltwasser vom Freien Institut für angewandte Kulturwissenschaft (FIAK) zu Tage traten, aus römischer, spätrömischer oder gar mittelalterlicher Zeit stammen. Der Augsburger Stadtarchäologe Dr. Sebastian Gairhos mutmaßt gemäß einem Artikel der Augsburger Allgemeinen, die Funde könnten aus dem 4. oder 5. Jahrhundert stammen, stellt aber auch fest, dass sich am heutigen Ernst-Reuter-Platz „im Mittelalter“ Gärten der nahe liegenden Patrizierhäuser befanden. Da freilich nicht davon ausgegangen werden kann, dass deren Bewohner ihre Toten im Garten begruben, deute vieles aber auf Römer hin. Das Fehlen von Grabbeigaben erklärt sich Gaierhos damit, dass hier vielleicht Christen oder sehr arme Leute begraben wurden. Unter zeitlichem Druck, so heißt, stünden die Archäologen nicht, da bis zum Baubeginn der geplanten Stadtbücherei zwischen Grottenau und Stadtmarkt der „archäologische Krimi“ in Ruhe untersucht werden könne. 

Man fragt sich freilich, was es nun eigentlich sein mag, was auf Römer deuten soll, da bekanntlich Römer ihre Toten nicht in der Erde bestatteten, sondern verbrannten. Auch ist unklar, warum Gräber ohne christliche Grabbeigaben ein Beleg für christliche Gräber sein müssen, wo sonst solche eben gerade erst durch ihre Grabbeigaben als solche identifiziert werden können. Auch die Ausrichtung der Gräber nach Osten, die für christliche Gräber bis heute nicht signifikant ist, deutet möglicherweise in eine ganz andere Richtung.  

Von den Grabfunden zur heutigen Karlstrasse, der alten Judengasse an der Ecke Kesselmarkt sind es entlang der Ludwigstraße und der Kleinen Grottenau gerade einmal 170 m. Sollte die heutige Ludwigstrasse, die nur durch ihre heutige Namensgebung von der Karlstraße, aber in keiner Weise räumlich von ihr getrennt ist, sondern diese fortsetzt, auch in früherer Zeit zu hochmittelalterlichen Judengasse gehört haben, was keineswegs  verneint werden kann, wären es jedoch nur bloße 60 m. Denkt man sich zudem noch die heutigen Bauten an der Südseite der Ludwigstraße weg, die es nötig machen, über die Kleine Grottenau zum Grabplatz zu gelangen, wäre die Strecke nochmals ganz bedeutend kürzer und betrüge nur mehr wenige Meter. Wäre hier tatsächlich ein jüdischer Friedhof gewesen, wäre er in direkter Nachbarschaft zu Judengasse gewesen und hätte unmittelbar an sie angegrenzt.  

Gab es hier also einen alten jüdischen Friedhof in der Augsburger Innenstadt? Das wesentlichste Argument dagegen dürfte sein, dass sich unweit des Judenviertels im Nordwesten der Altstadt doch ein historisch belegter Friedhof befand, der in alten Dokumenten und Karten als „Judenkirchhof“ bezeichnet ist. In einer erhaltenen Urkunde aus dem Jahre 1298 verpflichteten sich die Augsburger Juden gegenüber den oberen der Reichsstadt sogar dazu auf eigene Kosten und unter dem Pfand all ihres Vermögens, eine Mauer zu errichten, um die Stadt und den Friedhof zu sichern. Noch bis ins 19. Jahrhundert hieß die Ummauerung in Augsburger Stadtkarten demgemäß auch Judenwall und die dort später errichtete militärische Befestigung Judenbastei. All dies ist bekannt und ausreichend dokumentiert. Jedoch geht aus keinem Dokument auch hervor, dass der durch die Mauer im Jahre 1298 gesicherte Friedhof bereits belegt war. So gibt es auch keinen Beweis dafür, dass mit der Mauer auch der Friedhof selbst erst angelegt wurde. Verbürgt aber ist, dass es zumindest seit 1210 eine jüdische Gemeinde in der Stadt gab, mit Synagoge, Tanzhaus und eigenem Ritualbad. Gleichfalls sicher ist, dass Augsburg im 13. Jahrhundert sich territorial ausdehnte, auch gerade nördlich der alten Bischofsstadt. Es ist demnach durchaus plausibel anzunehmen, dass der Judenkirchhof Teil dieser Erweiterungen war, die sich östlich davon bis zum Fischertor an der heutigen Frauentorstraße erstreckten, die zunächst Windgasse hieß. Wenn nun aber der jüdische Friedhof am Judenwall erst in dieser Zeit entstanden ist, dürften sich dort keine Gräber aus dem 13. Jahrhundert dort befinden. Solche sind in der tat auch nicht nachweisbar. Dann freilich stellt sich die Frage, wo die seit mindestens neun Jahrzehnten existierende jüdische Gemeinschaft zuvor ihre Toten bestattet haben könnte. Dass dies ganz in der Nähe der Judensiedlung an der historischen Judengasse geschehen sein soll, ist alles andere als abwegig. Die spätere, im oben zitierten Zeitungsartikel erwähnte Nutzung des Geländes als Gärten von Patrizierhäusern ist ohnehin erst für das frühe 16. Jahrhundert belegt, als es längst keine jüdische Gemeinde mehr in der Stadt gab. Diese verließ Augsburg in den Jahren 1438 bis 1440. Jahre danach beschlagnahmte die Reichsstadt die Grabsteine des Judenkirchhofs und verbaute sie im ersten steinernen Rathaus der Stadt und an anderen Stellen.  

(yehu, 25.06.2006) 

Quellen:

Augsburger Allgemeine,  13.04.2006, 

Augsburger Extra – Wochenzeitung für Augsburg, 19.04.2006 

 

Published in: on Juni 27, 2006 at 9:41 am  Kommentar verfassen